1. Bei Ausfall durch Regen oder Unbespielbarkeit der Plätze, wird eine halbe Stunde gutgeschrieben.
2. Vereinbarte und vom Spieler nicht wahrgenommene Termine gelten als abgegolten. Bei Zuspätkommen kann der Trainer nach 15-minütiger Wartezeit den Spielort verlassen, ohne daß eine Rückerstattung erfolgt.
3. Absagen sind 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn vorzunehmen und werden nur bei Einzelunterricht anerkannt. Wurde Platzmiete berechnet, so werden diese Gebühren nur nach Weitervermietung erstattet.
4. Mündliche und telefonische Vereinbarungen sowie Telefax-Mitteilungen gelten als verbindlich.
5. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr, die Tennisschule Ralph Geiger übernimmt keinerlei Haftung.
6. Die Entrichtung der Kursgebühren erfolgt im voraus. Bei Nichteinhaltung der Vorauszahlung muß eine Mahngebühr von 6 Euro bezahlt werden. Im übrigen kann der Schüler dann vom Unterricht ausgeschlossen werden.
7. Die Gruppenkurse bestehen aus 10 Einheiten zu je 45 Minuten oder zu je 60 Minuten.
8. Nicht wahrgenommene Trainerstunden verfallen nach Ablauf der Saison.
9. Die Tennisplätze dürfen nur mit ordnungsgemäßer Tenniskleidung und-Ausrüstung betreten werden (auf Kunststoffplätzen glatte Tennisschuhsohlen).
10. Bei Sandplätzen hat der Schüler für das Abziehen des Tennisplatzes Sorge zu tragen.
11. Besondere Trainerwünsche der Schüler werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Es besteht jedoch kein Anspruch auf einen bestimmten Trainer, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart war. Absagen wegen Trainerwechsels innerhalb eines Kurses sind nicht möglich.
